Kosten: 

Die Kosten einer ambulanten Psychotherapie werden, wenn sie für die Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist, in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. 

Wenn Sie privat versichert sind, klären Sie bitte ab, ob, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen Ihre Versicherung die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung übernimmt. Die notwendigen Formulare erhalten Sie auf Nachfrage von Ihrer privaten Krankenversicherung. Bei Fragen zur Kostenübernahme bin ich Ihnen gerne behilflich.

Die Beihilfe erstattet prinzipiell die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Die notwendigen Unterlagen bekommen Sie von Ihrer Beihilfe auf Bitten zugesandt. Ich helfe Ihnen gerne weiter bei Fragen diesbezüglich.

Wenn Sie für die Kosten Ihrer Behandlung selbst aufkommen möchten, dient als Berechnungsgrundlage die aktuell geltende Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten/-innen (GOP). Einen Auszug aus der GOP zur Übersicht finden Sie hier.

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